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§219a des Strafgesetzbuches verbietet Ärtz*innen auf ihrer Website darüber zu informieren, welche Methode sie einsetzten um Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Das macht es Frauen schwer sich in ihrer Situation selbstbestimmt, wertfrei, umfassend und schnell über ihre Möglichkeiten zu informieren. Wenn ihr das wie ich diskriminierend und einfach unnötig findet, zeigt es: §219a muss abgeschafft werden!

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