2018 wurde die Frauenärztin Kristina Hänel verurteilt, weil sie auf ihrer Website darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Damit verstieß sie gegen §219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“). Daraufhin entbrannte eine mediale Debatte, die dazu führte, dass der Paragraph dahin gehend geändert wurde, dass Frauenärzt*innen nun zwar auf ihrer Website darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber nicht mit welchen Methoden. Das stellt meiner Ansicht nach keine wirkliche Verbesserung der Situation von Frauen da, die sich über Schwangerschaftsabbrüche wertfrei und umfassend informieren wollen. So lange §219a besteht, werden Ärzt*innen kriminalisiert und Frauen das Recht über ihren Körper selbst zu bestimmen schwer gemacht. §219a muss abgeschafft werden!
Weitere Informationen kannst du hier nachlesen oder hier nachhören.
Ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde übrigens erstmals im Gesetz vom 26. Mai 1933 einbezogen.
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